Großes Mausohr

Das Große Mausohr ist, mit einer Kopf-Rumpf-Länge zwischen 6,7 und 8,4 Zentimetern sowie einer Flügelspannweite zwischen 35 und 43 Zentimetern, die größte europäische Myotis-Art.[3] Ein ausgewachsenes Exemplar wiegt zwischen 28 und 40 Gramm.[4] Das Große Mausohr hat eine sehr kurze und breite Schnauze, die Ohren sind lang und breit. Das kurze Fell ist bei adulten Tieren an den Haarwurzeln schwarzbraun, an der Oberseite eher hell-braungrau gefärbt. Die Bauchseite ist weißgrau, der Halsbereich manchmal leicht gelblich gefärbt. Jungtiere sind eher grau als bräunlich gefärbt.[5] Die Schnauze, die Ohren und die Flügel sind graubraun. Das Kleine Mausohr ist im Gegensatz zum adulten Großen Mausohr dunkelgrau gefärbt, zudem sind die Körpermaße meistens kleiner als beim Großen Mausohr. Auch die Zahl der Ohrfalten (7–8 beim Großen Mausohr, 5–6 beim Kleinen Mausohr) ist ein Unterscheidungsmerkmal.[6]

Es werden zwei Unterarten unterschieden: Die Nominatform Myotis myotis myotis sowie die in der Osttürkei und dem Nahen Osten vorkommende M. m. macrocephalicus (D. L. Harrison und R. E. Lewis 1961), die in den Körper- und Gewichtsmaßnahmen über denen der Nominatform liegt.[7]

Quelle: Wikipedia

Das Große Mausohr oder auch nur Mausohr (Myotis myotis) ist eine Fledermaus-Art aus der Gattung der Mausohren, die 1797 von Borkhausen erstbeschrieben wurde. Man findet sie auch unter dem Namen Riesenfledermaus.[1] Eine ähnliche Art ist das Kleine Mausohr (Myotis blythii). Das Große Mausohr wurde vom Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher zum Höhlentier des Jahres 2011 gewählt.[2]

Das Große Mausohr ist nach der Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Nach einer starken Abnahme des Bestandes in der Vergangenheit hat sich seit den 1980/1990er Jahren der Bestand leicht erholt bzw. ist stabil, sodass die IUCN das Große Mausohr auf Grund des großen Verbreitungsgebiets und der Anzahl der Individuen als „nicht gefährdet“ einstuft (least concern).[16]

Das Große Mausohr wird von der Europäischen Union im Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und gilt somit als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Fledermausarten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie auch außerhalb von FFH-Gebieten streng geschützt, für Arten des Anhangs II gilt das nicht. Als FFH-Gebiete zum Schutz von Wochenstuben des Großen Mausohrs sind unter anderem folgende Gebäude(teile) ausgewiesen: Haus Düsse, St. Johannis (Rahden), Wasserschloss Ulenburg, Evangelische Kirche Ledde, Evangelische Kirche Neidhartshausen (Rhön) und Historisches Rathaus Höxter.[17]